Bedingungen und Konditionen

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Worten:

  • "Unterstützung" bezeichnet alle Installations-, Unterstützungs- oder sonstigen Nebenarbeiten oder Dienstleistungen, die das Unternehmen Ihnen in Verbindung mit den Waren zu liefern bereit ist.
  • "Unternehmen" bedeutet REBOTNIX GmbH.
  • "Vertrag" bezeichnet diesen Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen über die Lieferung der Waren zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
  • "Waren" bezeichnet alle Produkte und Ausrüstungen, die im Rahmen des Vertrags zu liefern sind.
  • "Konzerngesellschaft" bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft von REBOTNIX ist.
  • "Du/Dein" bedeutet Sie, den Käufer der Waren gemäß dem Vertrag

2. Grundlage der Lieferung

2.1 Das Unternehmen liefert und Sie kaufen die Waren gemäß einer von Ihnen erteilten und vom Unternehmen angenommenen Bestellung. Mit der Bestellung der Waren wird davon ausgegangen, dass Sie diese Bedingungen akzeptieren, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in einem anderen Dokument oder einer anderen Mitteilung, die von einer der Parteien beim Abschluss des Vertrags verwendet wird, dargelegt sind oder auf die verwiesen wird.

2.2 Mit der Aufgabe Ihrer Bestellung erkennen Sie an, dass Sie sich nicht auf irgendwelche Erklärungen verlassen, die in Bezug auf die Bestellung abgegeben wurden oder abgegeben werden können, es sei denn, sie wurden von der Firma schriftlich abgegeben.

2.3 Der Kunde ist für die Abnahme und Prüfung der Systeme innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung verantwortlich. Allfällige Mängel müssen spätestens 60 Tage nach Lieferung schriftlich gerügt werden.

2.4 Wird das gelieferte System nicht innerhalb der 14-tägigen Prüffrist geprüft, so wird vermutet, dass das gelieferte System zum Zeitpunkt der Lieferung frei von offensichtlichen Mängeln war.

2.5 Nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum geht die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln oder Funktionsstörungen an der gelieferten Anlage auf den Kunden über, es sei denn, die Mängel wurden innerhalb der ersten 14-tägigen Prüffrist schriftlich angezeigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt, soweit sie anwendbar sind.

2.6 Mit der Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung oder der anderweitigen schriftlichen Bestätigung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen, einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die unterzeichnete Bestätigung stellt eine Anerkennung und Annahme dieser Bedingungen als verbindlich dar.


3. Preis und Bezahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatz-, Nutzungs- oder Mehrwertsteuer, Lieferkosten und sonstiger Abgaben, Steuern oder Zölle, die gegebenenfalls anfallen.
Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Produkt rechtmäßig in das Zielland eingeführt werden kann. Alle Preise verstehen sich ohne Verkaufs-, Nutzungs- oder Mehrwertsteuer, Lieferkosten und andere Abgaben, Steuern oder Zölle, die anfallen können. Wenn das Produkt als versandkostenfrei gekennzeichnet ist, werden die Ausfuhr- und Versandkosten übernommen, jedoch nicht alle Einfuhrkosten. Sie sind der eingetragene Importeur und müssen alle Gesetze und Vorschriften des Ziellandes einhalten.

3.2 Der Mindestbestellwert beträgt zwanzig Dollar ($20.00), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3 Wurde die Zahlung nicht zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet, ist die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum fällig. Erfolgt die Zahlung nicht am Fälligkeitstag, kann das Unternehmen die Erfüllung des Vertrags aussetzen und/oder Ihnen Zinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Höchstzinssatzes in Rechnung stellen.


4. Kostenvoranschläge

Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen gültig, sofern in dem Angebot nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, und kann vor Ablauf von 30 Kalendertagen jederzeit widerrufen werden, wenn keine Bestellung aufgegeben wurde. 3.3 Wurde die Zahlung nicht zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet, ist die Zahlung 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Erfolgt die Zahlung nicht am Fälligkeitstag, kann das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihm zur Verfügung stehen, die Erfüllung des Vertrags und jeder anderen Vereinbarung mit Ihnen aussetzen und/oder Ihnen Zinsen (sowohl vor als auch nach dem Urteil) in Rechnung stellen, die zu einem Tagessatz berechnet werden, der dem jeweils geltenden gesetzlichen Höchstzinssatz entspricht.


5. Spezifikationen

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Waren zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um Vorschriften oder gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, oder wenn solche Änderungen nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens Ihre ausdrücklichen Anforderungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

5.1 Komponenten, die nicht von REBOTNIX geliefert wurden, können nicht überprüft werden und unterliegen keiner Garantie für die volle Funktionalität des gesamten Systems oder seiner Komponenten. Dies gilt auch für alle Sensoren, Kabel und kundenspezifische Installationen.


6. Einhaltung der Vorschriften

Sie sind verantwortlich für die Einholung aller Genehmigungen und für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die Einfuhr und den Betrieb von Waren in einem anderen Land als Deutschland erforderlich sind.


7. Versand und Zustellung

7.1 Das Unternehmen wird sich in angemessener Weise bemühen, zu den vereinbarten Terminen oder zu einem vereinbarten Terminprogramm zu liefern, aber Liefertermine können nicht garantiert werden, und die Lieferzeit ist nicht das Wesentliche des Vertrags.

7.2 Das Unternehmen liefert nach der von ihm gewählten Methode an die von Ihnen angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie sind für die Kosten der Lieferung verantwortlich.


8. Titel und Risiko

8.1 Das Risiko einer Beschädigung der Waren geht mit der Auslieferung aus den Geschäftsräumen des Unternehmens auf Sie über.

8.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf Sie über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung erhalten hat.

8.3 Der Kunde beauftragt REBOTNIX mit der Ausführung eines Systemauftrages. Eigenständige Änderungen des Kunden an der Soft- oder Hardware des Systems gelten als Änderung durch den Kunden. Der Nachweis solcher Änderungen obliegt dem Kunden, sofern er REBOTNIX nicht ausdrücklich beauftragt hat.

8.4 Gelieferte Systeme können innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Zurückgegebene Systeme dürfen keine Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen.


9. Rückgabe

9.1 Sie müssen die Waren sofort nach Erhalt sorgfältig prüfen und das Unternehmen innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Lieferung schriftlich über etwaige Mängel informieren.

9.2 Wenn Sie dem Unternehmen keine Mängel mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Waren angenommen haben.

9.3 Gelieferte Systeme können innerhalb von 30 Kalendertagen zurückgegeben werden. Zurückgegebene Systeme dürfen keine Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen.


10. Haftungsausschluss für externe Komponenten

10.1 REBOTNIX übernimmt keine Garantie, Haftung oder Verantwortung für die Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität von Komponenten, die nicht von REBOTNIX geliefert, spezifiziert oder integriert wurden. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Sensoren, Kabel, Hardware- oder Softwarekomponenten.
  • Systeme von Drittanbietern, die mit dem Projekt verbunden oder in dieses integriert sind.

10.2 Auswirkungen der externen Komponenten

  • Für Mängel, Störungen oder Schäden, die durch den Einbau oder Anschluss von Fremdkomponenten entstehen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  • Die Verwendung solcher Komponenten führt zum Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche gegenüber REBOTNIX hinsichtlich der Gesamtfunktionalität des Systems oder einzelner Komponenten.
  • REBOTNIX führt Fehleranalysen oder Systemüberprüfungen in Bezug auf externe Komponenten nur gegen eine zusätzliche, schriftlich vereinbarte Gebühr durch.

10.3 Verantwortlichkeiten des Kunden in Bezug auf externe Komponenten

  • Der Kunde muss REBOTNIX vor der Einbindung von Fremdkomponenten schriftlich informieren.
  • Die Kosten für die Validierung oder Verifizierung externer Komponenten sind vom Kunden zu tragen.
  • Um die Garantie für das Gesamtprojekt aufrechtzuerhalten, muss eine schriftliche Genehmigung von REBOTNIX eingeholt werden. Andernfalls erlischt die Garantie.

10.4 Keine Vertragskündigung aufgrund von externen Komponenten

  • Verwendet der Kunde Fremdkomponenten, die nicht von REBOTNIX validiert wurden, ist eine Kündigung des Vertrages aufgrund von Systemstörungen ausgeschlossen, es sei denn, es wird schlüssig dargelegt, dass die Störung ausschließlich auf REBOTNIX-Produkte zurückzuführen ist.

10.5 Entschädigung des Kunden

  • Der Kunde stellt REBOTNIX, seine Mitarbeiter, Lieferanten und Partner von allen Ansprüchen, Klagen, Kosten, Schäden oder Verbindlichkeiten frei, die direkt oder indirekt daraus entstehen:
    • Die Verwendung von externen Komponenten.
    • Die Integration solcher Komponenten in das Gesamtsystem.
    • Vom Kunden vorgenommene Änderungen an der Hardware oder Software.

Dazu gehören auch:

  • Ansprüche von Dritten.
  • Produktionsausfälle, Datenverluste oder Folgeschäden.

14. Eingeschränkte Garantie

14.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die Waren für einen Zeitraum von einem (1) Jahr frei von Mängeln sind.

14.2 Diese Garantie erstreckt sich nicht auf nicht von REBOTNIX gelieferte Komponenten oder vom Kunden vorgenommene Änderungen.

14.6 Die Garantie erlischt, wenn die Ware unsachgemäß verwendet oder verändert wird.


17. Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit ausschließlicher Zuständigkeit deutscher Gerichte.


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